Rechtsprechung
   VG Berlin, 06.04.2005 - 19 A 299.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11312
VG Berlin, 06.04.2005 - 19 A 299.02 (https://dejure.org/2005,11312)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.04.2005 - 19 A 299.02 (https://dejure.org/2005,11312)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. April 2005 - 19 A 299.02 (https://dejure.org/2005,11312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mögliche Rechtsverletzung eines Nachbarn durch die Erteilung der Genehmigung zum Umbau und zur Sanierung des Berliner Olympiastadions; Zulässigkeit einer multifunktionalen Nutzung des Stadions insbesondere für Konzerte und andere nichtsportliche Großveranstaltungen; ...

  • archive.org
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugenehmigung für das Berliner Olympiastadion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VG Berlin, 06.04.2005 - 19 A 299.02
    Denn wenn - wie hier, wie sich aus dem weiteren ergibt - die Baugenehmigungen keine Nutzung zulassen, die die in § 2 Abs. 2 Nr. 2 der 18. BImSchV für Kern-, Dorf- und Mischgebiete festgelegten Richtwerte überschreiten, so sind regelmäßig - im Hinblick auf die hier allein in Betracht zu ziehenden Lärmeinwirkungen - gesunde Wohnverhältnisse im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB a.F./n.F. gewahrt ( BVerwGE 109, 314 Ls.).

    Im Leitsatz 2 zu seiner Entscheidung vom 23. September 2004 ( BVerwGE 109, 314 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt:.

    In der Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt ( BVerwGE 109, 314, 321 ff.):.

    Die Privilegierung von Altanlagen in § 5 Abs. 4 der 18. BImSchV, derzufolge die zuständige Behörde von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen soll, wenn die Immissionsrichtwerte des § 2 Abs. 2 der Verordnung um weniger als 5 dB(A) überschritten werden, rechtfertigt keine generelle Erhöhung der Richtwerte bei der Beurteilung von Altanlagen ( BVerwGE 109, 314, 321).

  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VG Berlin, 06.04.2005 - 19 A 299.02
    Dieses ist Bestandteil des § 34 Abs. 1 BauGB a.F./n.F. und geht in dem Begriff des ?Einfügens? auf (BVerwG, BRS 39 Nr. 57; BVerwGE 67, 334, 337).

    Nachbarschützende Wirkung hat dieses Gebot der Rücksichtnahme, soweit in besonders qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist; das gilt für diejenigen Ausnahmefälle, in denen zum einen die tatsächlichen Umstände handgreiflich ergeben, auf wen Rücksicht zu nehmen ist, und zum anderen eine besondere rechtliche Schutzwürdigkeit des Betroffenen anzuerkennen ist ( BVerwGE 52, 122, 131; 67, 334, 339; 82, 343, 347).

    Die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, sind dann gegeneinander abzuwägen ( BVerwGE 67, 334, 339; 82, 343, 347).

  • BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Rügen

    Auszug aus VG Berlin, 06.04.2005 - 19 A 299.02
    Das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme verändert - soweit es um Immissionen oder immissionsähnliche Einwirkungen geht - seinen wesentlichen Inhalt nicht danach, ob die jeweiligen Nutzungen beide im Außenbereich oder beide im Innenbereich liegen, oder aber - an der Grenze von Außen- und Innenbereich - in einem Fall dem einen und im anderen Fall dem anderen Bereich zuzuordnen sind ( BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1994 - 4 B 152/93 - BRS 56 Nr. 165 S. 416).

    Denn dem § 35 BauGB a.F./n.F. kommt gerade nicht die Funktion einer allgemein nachbarschützenden Norm zu ( BVerwG, Beschluss vom 3. April 1995 - 4 B 47/95 - BRS 57 Nr. 224 S. 547 f.; vgl. auch Beschluss vom 14. Februar 1994 - 4 B 152/93 - BRS 56 Nr. 165 S. 416).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Berlin, 06.04.2005 - 19 A 299.02
    Nachbarschützende Wirkung hat dieses Gebot der Rücksichtnahme, soweit in besonders qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist; das gilt für diejenigen Ausnahmefälle, in denen zum einen die tatsächlichen Umstände handgreiflich ergeben, auf wen Rücksicht zu nehmen ist, und zum anderen eine besondere rechtliche Schutzwürdigkeit des Betroffenen anzuerkennen ist ( BVerwGE 52, 122, 131; 67, 334, 339; 82, 343, 347).

    Die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, sind dann gegeneinander abzuwägen ( BVerwGE 67, 334, 339; 82, 343, 347).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Berlin, 06.04.2005 - 19 A 299.02
    Je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, um so weniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen ( BVerwGE 52, 122, 126).

    Nachbarschützende Wirkung hat dieses Gebot der Rücksichtnahme, soweit in besonders qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist; das gilt für diejenigen Ausnahmefälle, in denen zum einen die tatsächlichen Umstände handgreiflich ergeben, auf wen Rücksicht zu nehmen ist, und zum anderen eine besondere rechtliche Schutzwürdigkeit des Betroffenen anzuerkennen ist ( BVerwGE 52, 122, 131; 67, 334, 339; 82, 343, 347).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2004 - 10 B 925/04

    Zur Anwendung der Sportanlagenlärmschutzverordnung

    Auszug aus VG Berlin, 06.04.2005 - 19 A 299.02
    Entgegen dem Wortlaut der Vorschrift hat nicht nur die Berechnung der Verkehrsgeräusche nach der 16. BImSchV zu erfolgen, sondern auch die Beurteilung (a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 10 B 925/04 - BauR 2004, 1738 ; OVG Bremen, Beschluss vom 4. April 2003 - 1 B 95/03 - NordÖR 2003, 198, 199).
  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen;

    Auszug aus VG Berlin, 06.04.2005 - 19 A 299.02
    Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. Mai 2001 - 7 C 16/00 - DVBl. 2001, 1451, 1454) liegt es auf der Hand, dass Richtwertüberschreitungen, die auf verschiedenartige Veranstaltungen zurückzuführen sind, nicht ohne weiteres kumulativ zugelassen werden können, weil mit der vorausgesetzten Seltenheit solcher Ereignisse auch ihr die Richtwertüberschreitungen rechtfertigender Ausnahmecharakter entfiele.
  • BVerwG, 03.04.1995 - 4 B 47.95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VG Berlin, 06.04.2005 - 19 A 299.02
    Denn dem § 35 BauGB a.F./n.F. kommt gerade nicht die Funktion einer allgemein nachbarschützenden Norm zu ( BVerwG, Beschluss vom 3. April 1995 - 4 B 47/95 - BRS 57 Nr. 224 S. 547 f.; vgl. auch Beschluss vom 14. Februar 1994 - 4 B 152/93 - BRS 56 Nr. 165 S. 416).
  • BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 19.90

    Lärmbelastung - Schießlärm - Lärmempfindliche Nutzung - Baurechtliche Genehmigung

    Auszug aus VG Berlin, 06.04.2005 - 19 A 299.02
    Der Gesichtspunkt der Vorbelastung rechtfertigt es jedoch, der an das Olympiastadion herangerückten Wohnnutzung das Maß an Lärmbelästigungen zuzumuten, das zur Zeit ihrer Entstehung in der örtlichen Situation erkennbar angelegt und voraussehbar war (vgl. BVerwGE 88, 210, 215).
  • BVerwG, 09.04.2003 - 6 B 12.03

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zurechnung des

    Auszug aus VG Berlin, 06.04.2005 - 19 A 299.02
    Enthält die 18. BImSchV keine besondere Regelung darüber, wie der Fußgängerlärm zu berücksichtigen ist, und besteht auch kein Anlass, ihn grundsätzlich nach anderen Kriterien zu beurteilen als die sonstigen der Anlage zuzurechnenden Geräusche, so ist der Fußgängerlärm nach der 18. BImSchV zu beurteilen (vgl. zu alledem im Zusammenhang mit der TA-Lärm: BVerwG, Beschluss vom 9. April 2003 - 6 B 12/03 ? GewArch 2002, 300 f.).
  • OVG Bremen, 04.04.2003 - 1 B 95/03

    Nachbarklage gegen Sportanlage; Lärmschutz - Befreiung; Sportanlage; Verkehrslärm

  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm;

  • BVerwG, 09.09.1985 - 2 B 18.84

    Altersgeld für Landwirte als Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 3 S 1689/01

    Baugenehmigung für standortnahes Zwischenlager

  • OVG Berlin, 18.07.2001 - 2 S 1.01

    Bauplanungsrecht: Kein Lärmschutz für einen Friedhof im Mischgebiet, Vorbelastung

  • OVG Berlin, 16.05.2000 - 2 S 1.00

    Gebot der Rücksichtnahme bei Errichtung eines Einkaufszentrums in einem

  • VG Cottbus, 14.02.2017 - 3 L 340/16

    Neue Tankstelle in Zeuthen vorerst nur tagsüber geöffnet

    Vielmehr kann es ausreichen, wenn durch eine Nebenbestimmung ein bestimmtes Höchstmaß an Lärmimmissionen vorgegeben wird, dessen Einhaltung durch sinnvolle Betriebsgestaltung in der Verantwortung des Anlagenbetreibers bleibt (vgl. zu Baugenehmigungen: VG Cottbus, Urteil vom 14. Juli 2016 - 3 K 878/11 -, juris Rn. 69; VG Berlin, Urteil vom 06. April 2005 - 19 A 299.02 -, juris Rn. 42).
  • VG Braunschweig, 11.02.2010 - 2 B 277/09

    Einzelereignis; Geräusch; Geräuschimmission; Immission; Immissionsrichtwert;

    (vgl. VG Berlin, Urt. v. 6.4.2005 - 19 A 299.02 -, juris; VG Freiburg, Urt. v. 13.3.2003 - 4 K 1447/00 -, juris).
  • VG Cottbus, 29.06.2017 - 3 K 201/16

    Nachbarklage gegen Tankstellenerlaubnis

    Vielmehr kann es ausreichen, wenn durch eine Nebenbestimmung ein bestimmtes Höchstmaß an Lärmimmissionen vorgegeben wird, dessen Einhaltung durch sinnvolle Betriebsgestaltung in der Verantwortung des Anlagenbetreibers bleibt (vgl. zu Baugenehmigungen: VG Cottbus, Urteil vom 14. Juli 2016 - 3 K 878/11 -, juris Rn. 69; VG Berlin, Urteil vom 06. April 2005 - 19 A 299.02 -, juris Rn. 42).
  • VG Cottbus, 14.07.2016 - 3 K 878/11

    Anfechtung nachträglicher immissionsschutzrechtlicher Nebenbestimmungen;

    Das gilt jedenfalls, sofern nicht von vornherein absehbar ist, dass ein sinnvoller Sportbetrieb unter Einhaltung des zulässigen Immissionsniveaus ausgeschlossen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Juli 1994 - 11 B 1511/94 -, juris Rn. 16; VG Berlin, Urteil vom 6. April 2005 - 19 A 299.02 -, juris Rn. 42).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht